Allgemeine Informationen zu Verordnungen
Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet sein Heilmittelbudget nicht. Im Gegensatz zur Verordnung von Heilmitteln ist die Verordnung von Rehabilitationssport nicht durch Richtgrößen begrenzt.
Ablauf zum Erhalt einer Verordnung für eine Teilnahme ohne eigenen Beitrag
- Feststellung des Bedarfes durch einen Arzt
- Ausfüllen des Antrages auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport und Funktionstraining durch den Arzt (Muster 56)
- Genehmigung des Antrages durch die Krankenkasse (obligatorisch, Krankenkassen können Antrag nicht ablehnen)
- Erhalt der Verordnung für Rehabilitationssport
Umfang
Quelle: BRSNW
Der Arzt legt in seiner Verordnung fest, ob Rehasport ein- oder zweimal pro Woche durchgeführt werden sollte. Darüber hinaus legt er die Gesamtanzahl der Übungseinheiten sowie den Zeitraum fest, in dem die Übungen durchgeführt werden können.
Regelfall: 50 Übungseinheiten, in 18 Monaten (Rentenversicherungen 6 Monate)
Herzsport: 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (Kinder/Jugendl. 120 Einheiten in 24 Monaten)
Bestimmte Indikationen: 120 Übungseinheiten in 36 Monaten
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Mädchen/Frauen): 28 Übungseinheiten
Dabei sollte der Sport soweit möglich jede Woche regelmäßig durchgeführt werden, um einen maximalen Trainingseffekt zu erzielen. Eine unregelmäßige Teilnahme kann auch dazu führen, dass eine Folgeverordnung nicht mehr durch den Kostenträger genehmigt wird.